Behandlung

Die Behandlungskosten werden unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung in bar beglichen. Zum Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie gerne eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfestelle oder dem Finanzamt einreichen können.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in Abhängigheit des vom Patienten gewählten Tarifes in der Mehrheit der Fälle. Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen die Behandlung im Regelfall leider nicht; es gibt jedoch Zusatzversicher-ungen privater Anbieter, die eine Kostenübernahme gewährleisten können.


Rezepte

Alle Rezepte werden ausschließlich als Privatrezept erstellt.


Zusatzversicherung

Die privaten Krankenversicherungen, sowie privat abgeschlossene Zusatzversicherungen erstatten die Heilpraktikerleistungen nach vereinbartem Tarif in vereinbarter Höhe.