Behandlung |
Die Behandlungskosten werden unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung in bar beglichen. Zum Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie gerne eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfestelle oder dem Finanzamt einreichen können. |
Rezepte |
Alle Rezepte werden ausschließlich als Privatrezept erstellt. |
Zusatzversicherung |
Die privaten Krankenversicherungen, sowie privat abgeschlossene Zusatzversicherungen erstatten die Heilpraktikerleistungen nach vereinbartem Tarif in vereinbarter Höhe. |